* JA, ICH BESTÄTIGE. Gemäß
dem vom Artikel 11 des Gesetzes vom 31. Dezember 1996 Nr. 675 Vorgesehenen,
bestätigt der Anfordernde und erklärt über das vom
Artikel 10 und 13 des Gesetzes Vorgesehene informiert zu sein und
die EDV-Verarbeitung der mitgeteilten Daten sowie ihre Mitteilung
an die zum Informationssystem von Dolimiti Network gehörenden
Unternehmen zu gestatten. (Die Bestätigung ist obligatorisch,
wenn man möchte, das die Karte an die Tourismusstrukturen verteilt
wird.) |